Wenn Sie gesetzlich versichert sind werden bis zu drei Sprechstunden sowie vier probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die eigentliche Therapie kann bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung nach zwei bis vier „Probesitzungen“ beantragt werden.
Wenn Sie privat/Beihilfe versichert sind übernimmt Ihre Versicherung in aller Regel auch bis zu fünf probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) sowie die Kosten für die ambulante Psychotherapie. Es empfiehlt sich jedoch die individuellen Vertragsbedingungen genau zu lesen oder direkt bei der Krankenversicherung zu erfragen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden.
Möchten Sie eine psychotherapeutische Beratung in Anspruch nehmen oder die Kosten für eine Psychotherapie selbst zahlen, wofür es Gründe geben kann, ist die Berechnungsgrundlage die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).